
In einem zivilrechtlichen Verfahren hat das Landgericht Hamburg (Az.: 310 O 221/14) den Betreiber der illegalen Live-Streaming-Plattform für Sky Inhalte Stream4u.tv und dessen technischen Dienstleister, der die dazugehörige Hardware geliefert hat, zu über 18.000 € Schadensersatz verurteilt.
Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist die erste zivilrechtliche Verurteilung zu Schadensersatz wegen illegalen Sky Streamings im Rahmen einer Gesamtschuld. Das bedeutet, dass der Lieferant wegen Beihilfe als Gesamtschuldner (nach § 830 II BGB) ebenfalls für den vollen Betrag haftet, da ihm laut Landgericht bewusst war, dass die gelieferte Hardware zur illegalen Verbreitung von Sky Inhalten genutzt wurde. Somit setzt sich jeder technische Dienstleister, der über die illegale Nutzung seiner Dienste von Sky informiert wird, einem erheblichen Haftungsrisiko aus, wenn er nicht unverzüglich reagiert und seine Leistung einstellt.
Thomas Stahn, Director Anti-Piracy & Technology bei Sky Deutschland: „Die Verurteilung ist eine Warnung für alle Beteiligten an der illegalen Verbreitung von Sky Inhalten. Im Gegensatz zum Strafrecht haftet jeder Gehilfe auch alleine für den vollen Schaden des Verletzten – unabhängig davon, ob er von dem illegalen Geschäft profitiert hat oder nicht.“
—
Wir versorgen Euch mit aktuellen Neuigkeiten rund um Deutschlands Online-Videotheken. Damit Ihr immer auf dem Laufenden bleibt, werdet Fan unserer Facebook Fanseite oder folgt uns bei Twitter oder Google+.
—